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Am
15.Juli 1996 wurde die Scheidung vor dem High Court stattgegeben.
Der Scheidungsvertrag, den Diana nur widerstrebend
unterschrieben hatte, war ein Knebelvertrag.
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Was Diana für Pflichten hatte
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Diana war unfreier denn je, und hatte zudem viele Privilegien verloren.
Sie war keine Königliche Hoheit mehr; rein theoretisch hätte sie vor Charles,
ihren eigenen Söhnen, ja selbst vor weitläufigen Verwandten in einen Hofknicks versinken
müssen.
Sie durfte England nicht mehr im Ausland vertreten. Sie bekam für ihre Arbeit kein
öffentlichen Gelder mehr.
Sie musste ihr Büro im St. James´s Palast räumen.
Und an großen nationalen Ereignissen durfte sie nur auf ausdrückliche Einladung
des Königshauses teilnehmen. |
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Was Charles und seine Familie Diana ließen:
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Diana
bekam die Abfindungssumme von umgerechnet 40 Millionen Mark. |
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Sie durfte ihren Schmuck behalten, allesamt ohnehin
persönliche Geschenke an Diana. |
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Ihr
blieben die drei Orden, die Königin Elizabeth ihr verliehen hatte. |
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Ihr Büro, mit dem sie die Wohltätigkeitsarbeit
organisierte, wurde jährlich mit 944000 DM unterstützt. |
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Sie durfte im Kensington-Palast wohnen bleiben, bis
William und Henry volljährig gewesen wären. |
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Das
Sorgerecht für die Kinder wurde, wie in England üblich, beiden Eltern übertragen. |
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Außerdem war es Diana erlaubt, weiterhin den Titel
,,Prinzessin von Wales" zu führen. |
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Scheidungsurkunde
des Prinzenpaares
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Am 28. August wurde das Scheidungsurteil um 10.27
Uhr rechtskräftig.
Das war das endgültige "Aus" für Dianas Ehe. Diana fuhr weinend davon.
Der Traum vom ewigen Glück war zerplatzt, wie eine Seifenblase.
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